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Stilllegung · Rückbau · spätere Nutzung

Schornstein stilllegen oder zurückbauenWas ist die richtige Lösung?

Schornstein wird nicht mehr gebraucht? Unterschied zwischen unbenutzt, dauerhaft stillgelegt und zurückgebaut – mit Schornsteinfeger, Dach und späterer Nutzung.

Fachlich eingeordnet vonJohannes Stadter · Kaminkehrermeister
AktualisiertSeptember 2026

Die Kurzantwort

Direkt beantwortet.

Ein Schornstein, der gerade nicht benutzt wird, ist nicht automatisch dauerhaft stillgelegt. Es gibt einen wichtigen Unterschied zwischen betriebsbereit, aber unbenutzt, dauerhaft stillgelegt und baulich zurückgebaut. Wer diese Varianten verwechselt, kann unnötige Arbeiten auslösen oder weiterhin Schornsteinfegerpflichten haben.

Zuerst klären, was tatsächlich gewünscht ist.

Drei verschiedene Situationen

  • Betriebsbereit, aber dauernd unbenutzt: Die Feuerstätte bzw. Anlage könnte grundsätzlich wieder genutzt werden.
  • Dauerhaft stillgelegt: Die kehr- und überprüfungspflichtige Anlage wird offiziell außer Betrieb genommen.
  • Baulich zurückgebaut: Schornstein oder Teile davon werden tatsächlich entfernt, zum Beispiel der Kaminkopf über Dach.

Die KÜO unterscheidet ausdrücklich.

Warum „ich benutze ihn nicht“ nicht reicht

  • Die Kehr- und Überprüfungsordnung führt betriebsbereite, jedoch dauernd unbenutzte Feuerstätten weiterhin in ihren Überprüfungsintervallen auf.
  • Das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz verpflichtet Eigentümer außerdem, die dauerhafte Stilllegung einer kehr- und überprüfungspflichtigen Anlage dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger unverzüglich schriftlich oder elektronisch mitzuteilen.

Die spätere Nutzung kann wirtschaftlich entscheidend sein.

Stilllegen oder erhalten?

  • Wer sich die Option auf einen Kaminofen oder eine andere Feuerstätte erhalten möchte, sollte einen funktionsfähigen Schornstein nicht vorschnell entfernen.
  • Ein vorhandener Schacht kann später wertvoll sein – selbst wenn eine zukünftige Nutzung eine Sanierung oder Anpassung benötigt.
  • Ist der Kaminkopf dagegen stark schadhaft und eine spätere Nutzung ausgeschlossen, kann ein Rückbau über Dach laufende Sanierungs- und Wartungsthemen beseitigen.

Das Loch im Dach ist danach die eigentliche Aufgabe.

Rückbau über Dach

  • Nach dem Entfernen des Kaminkopfs müssen Dachdeckung, Unterdach und Anschlüsse dauerhaft fachgerecht geschlossen werden.
  • Bei weitergehendem Rückbau sind Decken, Brandschutz und gegebenenfalls statische Zusammenhänge des Gebäudes zu berücksichtigen. Ein Schornstein ist nicht einfach ein loses Rohr, das man beliebig geschossweise entfernen sollte.

Nicht einfach oben und unten luftdicht zumauern.

Feuchtigkeit und Verschlüsse

  • Wie ein verbleibender ungenutzter Schacht sinnvoll verschlossen oder belüftet wird, hängt von Konstruktion und Feuchtesituation ab. Pauschale Bastellösungen können Feuchtigkeit einschließen.
  • Vor einem dauerhaften Verschluss sollte deshalb geklärt werden, ob der Schacht trocken ist und welche Bauteile erhalten bleiben.

Stillgelegt bedeutet nicht: später einfach wieder anzünden.

Wiederinbetriebnahme

  • Änderungen, neue Anlagen, die Inbetriebnahme stillgelegter Anlagen und dauerhafte Stilllegungen sind nach SchfHwG dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger mitzuteilen.
  • In Bayern darf eine Feuerstätte erst betrieben werden, wenn die erforderliche Bescheinigung über Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit der Abgasanlage vorliegt.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Muss ein unbenutzter Schornstein noch gekehrt werden?

Das hängt vom Status der Anlage ab. Die KÜO kennt ausdrücklich betriebsbereite, aber dauernd unbenutzte Feuerstätten mit Überprüfungspflichten.

Wie melde ich eine dauerhafte Stilllegung?

Nach § 1 SchfHwG ist sie dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger unverzüglich schriftlich oder elektronisch mitzuteilen.

Soll ich einen alten Schornstein lieber behalten?

Wenn eine spätere Feuerstätte denkbar ist, kann der Erhalt strategisch sinnvoll sein. Zustand, Platzbedarf und notwendige Sanierungen müssen aber berücksichtigt werden.

Kann ich nur den Kaminkopf entfernen?

Baulich kann ein Teilrückbau eine Lösung sein, wenn der verbleibende Schacht fachgerecht abgeschlossen und das Dach dauerhaft geschlossen wird. Die konkrete Konstruktion muss zum Gebäude passen.

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Quellen & technische Grundlagen

Primärquellen und Regelwerke.

  • Schornsteinfeger-Handwerksgesetz § 1
  • Kehr- und Überprüfungsordnung – Anlage 1
  • Bayerische Bauordnung Art. 78

Hinweis: Aussagen, die ausdrücklich als Erfahrung „aus unserer Praxis“ bezeichnet sind, beruhen auf der Sanierungs- und Montageerfahrung von Stadter Kamintechnik und sind von den verlinkten Rechts- und Normquellen zu unterscheiden.

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