Planung · Bezirksschornsteinfeger · Inbetriebnahme
Neuer Kaminofen oder SchornsteinWann muss der Schornsteinfeger dazu?
Neuer Kaminofen, Ofentausch oder neuer Schornstein: Wann der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger eingebunden werden sollte und wer welche Aufgabe hat.
Die Kurzantwort
Direkt beantwortet.
Am besten bevor Ofen und Schornstein endgültig bestellt werden. Der Fachbetrieb kann planen und bauen; der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger hat daneben eigene hoheitliche Aufgaben. In Bayern darf eine Feuerstätte erst in Betrieb genommen werden, wenn er die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit der Abgasanlage bescheinigt hat.
Viele Probleme entstehen, weil zuerst das Gerät gekauft wird.
Warum vor dem Kauf?
- Passt der vorhandene Schornstein zum neuen Ofen?
- Ist der Aufstellort brandschutztechnisch möglich?
- Reicht die Verbrennungsluftversorgung?
- Ist der Rauchrohranschluss sinnvoll herstellbar?
- Erfüllt die Schornsteinmündung die maßgeblichen Anforderungen?
- Ist eine Mehrfachbelegung möglich?
Zwei Rollen, die Kunden oft verwechseln.
Fachbetrieb und Bezirksschornsteinfeger
- Ein qualifizierter Fachbetrieb kann Schornstein- und Abgasanlagen planen, dimensionieren und errichten. Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger nimmt gesetzlich übertragene hoheitliche Aufgaben wahr.
- Nach § 16 SchfHwG stellt er in seinem Bezirk die landesrechtlich vorgesehenen Bescheinigungen über Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit von Feuerungsanlagen aus.
In Bayern ist die Reihenfolge eindeutig.
Was passiert nach dem Bau?
- Art. 78 Abs. 3 BayBO bestimmt, dass Feuerstätten erst in Betrieb genommen werden dürfen, wenn der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit der Abgasanlage bescheinigt hat.
- Nach einer entsprechenden Bescheinigung wird gegebenenfalls auch der Feuerstättenbescheid angepasst bzw. erlassen.
Er organisiert die wiederkehrenden Pflichten.
Was steht im Feuerstättenbescheid?
- Der Feuerstättenbescheid enthält die vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten, deren Anzahl sowie die Fristen. Er ist nicht dasselbe wie die technische Planung eines neuen Schornsteins.
Frühe Abstimmung statt Abnahme als Überraschung.
Unser Rat
- Bei ungewöhnlichen Gebäudesituationen, neuen Festbrennstoffanlagen, schwieriger Mündungshöhe oder Mehrfachbelegung sollte die Abstimmung besonders früh erfolgen. So können Planung, Ausführung und spätere Bescheinigung von Anfang an zusammenpassen.
Häufige Fragen
Kurz beantwortet.
Muss der Schornsteinfeger meinen neuen Kaminofen genehmigen?
Umgangssprachlich wird oft von Genehmigung oder Abnahme gesprochen. Rechtlich relevant ist in Bayern insbesondere die Bescheinigung der Tauglichkeit und sicheren Benutzbarkeit der Abgasanlage vor Inbetriebnahme.
Kann ein anderer Schornsteinfeger die Bescheinigung machen?
Die hoheitliche Bescheinigung nach § 16 SchfHwG ist Aufgabe des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers im jeweiligen Bezirk.
Wann sollte ich ihn kontaktieren?
Idealerweise vor der endgültigen Bestellung, besonders wenn Schornstein, Aufstellort oder Mündung verändert werden.
Wer berechnet den Schornstein?
Die technische Planung und Berechnung kann durch entsprechend qualifizierte Fachleute erfolgen. Die hoheitliche Aufgabe des Bezirksschornsteinfegers ist davon zu unterscheiden.
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Quellen & technische Grundlagen
Primärquellen und Regelwerke.
- Bayerische Bauordnung Art. 78
- Schornsteinfeger-Handwerksgesetz § 16
- SchfHwG § 14a Feuerstättenbescheid
Hinweis: Aussagen, die ausdrücklich als Erfahrung „aus unserer Praxis“ bezeichnet sind, beruhen auf der Sanierungs- und Montageerfahrung von Stadter Kamintechnik und sind von den verlinkten Rechts- und Normquellen zu unterscheiden.
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