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Mündungshöhe · 1. BImSchV · Verlängerung

Der Schornstein ist zu niedrigWas jetzt?

Schornstein zu niedrig oder Schornsteinfeger fordert eine höhere Mündung? Regeln nach 1. BImSchV, VDI 3781 Blatt 4 und Möglichkeiten der Kaminverlängerung.

Fachlich eingeordnet vonJohannes Stadter · Kaminkehrermeister
AktualisiertSeptember 2026

Die Kurzantwort

Direkt beantwortet.

Nicht einfach pauschal einen Meter verlängern. Zuerst muss geklärt werden, welche Ableitbedingung für genau diese Feuerstätte und dieses Gebäude gilt. Bei neuen Festbrennstoffanlagen gelten andere Ausgangsregeln als bei bestimmten Bestandsanlagen oder einem Feuerstättentausch. Erst aus der erforderlichen Zielhöhe ergibt sich die technische Verlängerung.

Die Mündung wird nicht nur am Dach gemessen.

Warum die Aussage „zu niedrig“ verschiedene Ursachen haben kann

  • Firstlage und Dachneigung
  • Fenster, Türen und Lüftungsöffnungen im Umfeld
  • Art und Leistung der Feuerstätte
  • Errichtungszeitpunkt und Art der Änderung
  • vorgelagerte Bebauung und Hanglage
  • besondere Berechnung nach VDI 3781 Blatt 4

§ 19 Abs. 1 der 1. BImSchV ist der Ausgangspunkt.

Neue Festbrennstoffanlage nach 31.12.2021

  • Grundsätzlich muss die Austrittsöffnung firstnah angeordnet sein und den First mindestens 40 cm überragen.
  • Bei Dächern unter 20° wird ein fiktiver Dachfirst mit 20° Dachneigung zugrunde gelegt.
  • Eine Abweichung von der firstnahen Grundregel ist möglich, wenn die Höhe für das Einzelgebäude nach Abschnitt 6.2.1 der VDI 3781 Blatt 4 bestimmt wurde.
  • Zusätzlich sind – abhängig von der Gesamtwärmeleistung – Öffnungen wie Fenster, Türen und Lüftungsöffnungen im vorgeschriebenen Umkreis zu überragen.

Hier ist die pauschale Neuanlagenregel oft falsch.

Bestand und Feuerstättentausch

  • Für vor 2022 errichtete und betriebene Festbrennstoffanlagen, die ab 2022 wesentlich geändert werden, enthält § 19 Abs. 2 eigene Regeln.
  • Der Gesetzestext bestimmt ausdrücklich, dass diese Anforderungen für den Austausch der Feuerstätte entsprechend gelten.
  • Bei einem Gebäude, das vor 2022 errichtet oder genehmigt wurde, kann bei Unverhältnismäßigkeit der Anforderungen aus Absatz 1 ebenfalls Absatz 2 zur Anwendung kommen.

Wenn die Zielhöhe feststeht, beginnt die Konstruktion.

Wann eine Kaminverlängerung sinnvoll ist

  • Eine Verlängerung muss zum vorhandenen Schornstein und zur Feuerstätte passen. Je nach freier Höhe sind Standsicherheit, Befestigung und Windbeanspruchung zu berücksichtigen.
  • Auch Reinigbarkeit und Zugänglichkeit bleiben Teil der Planung. Eine optisch einfache Verlängerung kann konstruktiv anspruchsvoll werden, wenn große freie Höhen entstehen.

Erst das Bauteil kaufen, dann die Höhe berechnen.

Typischer Planungsfehler

  • Genau andersherum ist richtig: zunächst rechtlich und technisch erforderliche Mündung bestimmen, anschließend die geeignete Verlängerung konstruieren. Das verhindert zu kurze, unnötig hohe oder statisch problematische Lösungen.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Wie hoch muss mein Schornstein über den First?

Das hängt von Feuerstätte, Alter bzw. Änderung der Anlage, Dach und Umfeld ab. Für neue Festbrennstoffanlagen nach 2021 gilt grundsätzlich firstnah und mindestens 40 cm über First, mit den gesetzlichen Sonderregeln.

Gilt 40 cm über First auch beim Ofentausch?

Beim Austausch einer bereits vor 2022 betriebenen Festbrennstoff-Feuerstätte verweist § 19 Abs. 2 auf eigene Bestandsregeln. Die Situation muss deshalb konkret geprüft werden.

Kann man jeden Schornstein verlängern?

Nicht mit jeder beliebigen Konstruktion. System, freie Höhe, Befestigung, Windlast und vorhandener Schornstein müssen zusammenpassen.

Wer berechnet die notwendige Höhe?

Je nach Fall ergibt sie sich aus § 19 1. BImSchV oder einer Berechnung nach VDI 3781 Blatt 4. Die konkrete Planung sollte fachlich erfolgen.

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WeiterlesenSchornsteinhöhe: 1. BImSchV & VDI →WeiterlesenSchornsteinverlängerung →WeiterlesenProjekt prüfen lassen →

Quellen & technische Grundlagen

Primärquellen und Regelwerke.

  • § 19 der 1. BImSchV
  • VDI 3781 Blatt 4
  • Bayerische Feuerungsverordnung § 7

Hinweis: Aussagen, die ausdrücklich als Erfahrung „aus unserer Praxis“ bezeichnet sind, beruhen auf der Sanierungs- und Montageerfahrung von Stadter Kamintechnik und sind von den verlinkten Rechts- und Normquellen zu unterscheiden.

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