NEUE ABLEITBEDINGUNGEN FÜR FESTE BRENNSTOFFE
Im Juli beschloss die Bundesregierung eine neue Verordnung des Immissionsschutzgesetzes, welche bereits zum 01.01.2022 in Kraft treten wird. Um die direkten Nachbarn eines Hauses vor einer übermäßigen Feinstaubbelastung zu schützen, sollen die Schornsteine zukünftig so angebracht sein, dass die Abgase möglichst weit nach oben geleitet werden.
Im Detail bedeutet dies, dass die Öffnung eines Schornsteins nun firstnah angeordnet sein muss und somit den höchsten Punkt des Daches um mindestens 40 cm überragt. Von dieser Verordnung betroffen sind Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe. Das können Pellets, Hackschnitzel oder Scheitholz sein. Die Anforderungen gelten zum jetzigen Zeitpunkt ausschließlich für neu zu errichtende Kaminanlagen.
Optimierte Prozesse
Um die reibungslose Vorplanung und Umsetzung der Projekte auch nach Inkrafttreten des neuen Immissionsschutzgesetzes gewährleisten zu können, wurden frühzeitig Maßnahmen ergriffen und diese in die bestehenden Prozesse integriert.
Ganz nach dem Motto „Stillstand ist Rückschritt“ prüfen wir Entwicklungen und Änderungen in den Verordnungen laufend. Somit gewährleisten wir auch in Zukunft die gewohnte Effektivität und Qualität.
Wenn Kamin, dann Stadter.
Ihr Kamin zieht nicht richtig, weist Mängel auf oder muss verlängert werden? Als professioneller Partner im Bereich Schornsteinbau helfen wir Ihnen bei allen Vorhaben weiter und bieten Ihnen eine individuelle Lösung. Wir beraten Sie gerne!